Leistungen der Krankenkassen

Ausschliesslich dipl. Ernährungsberaterinnen FH und HF können in der Schweiz direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Tarife sind direkt zwischen dem Schweizerischen Verband diplomierter Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater (SVDE) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherern (santésuisse) ausgehandelt. Dadurch wird sichergestellt, dass nur Fachpersonen mit anerkannter, wissenschaftlich fundierter Ausbildung im Bereich der Ernährungstherapie (bei Krankheiten, wo die Ernährung Bestandteil der Behandlung oder ausschliessliche Behandlung darstellt) tätig sind. Zur zusätzlichen Qualitätssicherung müssen dipl. Ernährungsberaterinnen FH/HF für den Erwerb resp. das Behalten einer entsprechender Konkordatsnummer den Nachweis mehrjähriger Berufserfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung erbringen.

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas (BMI > 30)
  • Übergewicht (BMI > 25) das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann
  • Adipositas Kinder
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Nierenerkrankungen
  • Fehl- sowie Mangelernährungszustände
  • Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile